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PRAXIS für 
LOGOPÄDIE in Spardorf

Für die logopädische Diagnostik, Beratung und Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung -  z.B. vom Kinderarzt, der Hausärztin, dem HNO-Arzt, der Neurologin oder dem Kieferorthopäden.

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkasse bei Kindern in der Regel komplett übernommen. Erwachsene sind vom Kostenträger aus meist zur Zuzahlung verpflichtet (seit 01. Juli 2019 zwischen 55,-- und 70,-- Euro pro Verordnung).

Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Behandlungskosten größtenteils oder komplett. Bei Fragen hierzu zögern Sie bitte nicht mich anzusprechen!

»Die Sprache ist
die Kleidung der Gedanken.«

Samuel Johnson, englischer Schriftsteller, 1709 - 1784